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Besuch Amtsgericht Miesbach

Am Dienstag den 10.10.2023 durfte die Klasse 8M im Zuge des GPG Unterrichts das Amtsgericht in Miesbach besuchen. Wie in der Praxis üblich, lief nicht alles ganz nach Plan. Ursprünglich standen zwei interessante Fälle im Strafwesen auf dem Programm. Einen Tag zuvor erhielten wir den Anruf, dass der erste Fall verschoben werden musst. Nun gut, es gab ja noch einen weiteren Fall auf unserem Programm.
Nachdem wir pünktlich um kurz nach 9 Uhr in Miesbach angekommen waren, wurden wir nochmal von unserer Lehrkraft darauf hingewiesen, dass man sich im Gericht ganz ruhig verhalten muss. Danach ging es auch schon durch die Kontrolle und hinein in den Gerichtssaal 2. Thema der 1. Verhandlung war Körperverletzung. Da es um einen volljährigen Angeklagten ging, war die Verhandlung natürlich öffentlich und unsere Mannschaft aus 33 Personen rückte gespannt an. Da die Gerichtssäle in  Miesbach nicht für so viele Zuschauer ausgelegt sind, mussten erst einmal noch weitere Stühle organisiert werden. Letztendlich fanden wir alle etwas zusammengekuschelt aber Platz. Als dann um kurz vor halb der Richter den Raum betrat, wurde es ganz leise im Saal. Doch leider konnte die Verhandlung nicht starten, denn der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt nicht erschienen. So hieß es warten. Um die Zeit zu überbrücken, beantwortete uns die Staatsanwältin die ein oder andere Frage. 15 Minuten später war der Angeklagte immer noch nicht da, sodass der Richter zusammen mit der Staatsanwältin beschloss den Angeklagten mit der Polizei vorführen zu lassen. Von einem Zeugen und der Dolmetscherin hatten die beiden nämlich erfahren, dass der Angeklagte an dem Tag bereits gesichtet worden war. So hieß es für uns mal wieder warten. Die Verhandlung sollte dann, falls die Polizei erfolgreich gewesen wäre um 10:15 Uhr weitergehen. Die Laune sank da natürlich etwas in den Keller, schließlich hatten wir uns einen spannenden Fall erhofft. Und plötzlich ging um kurz nach 10 Uhr die Türe auf und der Angeklagte spazierte herein. Warum er ganz genau zu spät war bleibt uns und wohl auch dem Richter bis heute ein Rätsel. Zumindest konnte es nun endlich losgehen. Nachdem die Personalien abgeprüft wurden, durfte sich der Angeklagte zu dem Tathergang äußern. Da er erst seit 1 Jahr und 2 Monaten in Deutschland ist, musste alles von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Auch der Zeuge der im Anschluss an den Angeklagten an der Reihe war, war der deutschen Sprache nicht mächtig und so hatte die Dolmetscherin viel zu tun. Letztendlich kam es an diesem Tag zu keinem Ergebnis, da die Aussagen des Angeklagten und des Zeugen zu widersprüchlich waren. Alles in allem haben wir festgestellt, dass die Arbeit als Richter nicht unbedingt leicht ist und es bei uns zwar viele Gesetze gibt aber die Auslegung dann doch sehr individuell stattzufinden hat, weil einfach jeder Fall seine Besonderheiten hat.

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